Art 11 JüdMilSeelsVtr
Vorschriften und Richtlinien des Militärbundesrabbiners müssen sich im Rahmen des religiösen Selbstbestimmungsrechts des Zentralrats der Juden in Deutschland halten. Soweit sie auch staatliche Verhältnisse betreffen, bedürfen sie der Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.