Art 12 JüdMilSeelsVtr
(1) Zur Wahrnehmung der zentralen Verwaltungsaufgaben der jüdischen Militärseelsorge wird in Berlin ein Militärrabbinat als Bundesamt eingerichtet, das dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordnet ist.
(2) Die Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen gehören dem Militärrabbinat an. Sie können ihre Dienste auch in Außenstellen des Militärrabbinats versehen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.