§ 24 HZAZustV — Hauptzollamt Köln

Dem Hauptzollamt Köln wird die Zuständigkeit für die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen und die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Aachen übertragen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.