§ 9 HZAZustV — Hauptzollamt Dortmund

Dem Hauptzollamt Dortmund wird die Zuständigkeit für die Durchführung von Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität und Schwerer struktureller Kriminalität der Hauptzollämter Bielefeld und Münster übertragen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.