§ 21 HZAZustV — Hauptzollamt Karlsruhe
Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für
1.
die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.