§ 42 HZAZustV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung vom 14. Februar 2022 (BGBl. I S. 175) außer Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.