Inhaltsübersicht GWKHV
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Gegenstand dieser Verordnung
§ 2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Herkunftsnachweisregister
§ 3Zuständige Behörde
§ 4Elektronisches System
§ 5Gemeinsame Datenbank
§ 6Rechts- und Fachaufsicht über die zuständige Behörde
Abschnitt 3
Konto
§ 7Konto
§ 8Kommunikationssystem
§ 9Kontoeröffnung und -führung
Abschnitt 4
Registrierung von Anlagen
§ 10Grundsätze der Anlagenregistrierung
§ 11Antrag auf Registrierung
§ 12Prüfung des Antrags
§ 13Anlagenkennnummer
Abschnitt 5
Herkunftsnachweise
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 14Ausstellung und Form eines Herkunftsnachweises
§ 15Antrag auf Ausstellung
§ 16Ausstellung eines Herkunftsnachweises für strombasiertes Gas oder strombasierte thermische Energie
§ 17Mindestangaben in Herkunftsnachweisen
§ 18Zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen
§ 19Anerkennung ausländischer Herkunftsnachweise
§ 20Übertragung
§ 21Verwendung, Entwertung und Erklärung des Verfalls
§ 22Löschung
Unterabschnitt 2
Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Gas
§ 23Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Gas
§ 24Unterscheidbarkeit
§ 25Zusätzliche Mindestangaben im Herkunftsnachweis für Gas
§ 26Zusätzliche Angaben im Herkunftsnachweis für Gas
§ 27Entwertung bei netzgebundenem Gasverbrauch
Unterabschnitt 3
Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
§ 28Ausstellung und Inhalt von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
§ 29Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für strombasierte thermische Energie
§ 30Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für gasbasierte thermische Energie
§ 31Unterscheidbarkeit
§ 32Zusätzliche Mindestangaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
§ 33Zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
§ 34Vermarktung thermischer Energie
§ 35Entwertung
Abschnitt 6
Verarbeitung von Daten
§ 36Datenschutz und Datensicherheit
§ 37Erforderlichkeit der Datenverarbeitung
§ 38Löschung von Daten
§ 39Überprüfung der gespeicherten Daten; Datenübermittlung
Abschnitt 7
Verordnungsermächtigung; Schlussvorschrift
§ 40Subdelegation an das Umweltbundesamt
§ 41Beleihung
§ 42Ordnungswidrigkeiten
§ 43Evaluierung
§ 44Inkrafttreten
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.