Inhaltsübersicht GWKHV

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§ 1Gegenstand dieser Verordnung

§ 2Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2

Herkunftsnachweisregister

§ 3Zuständige Behörde

§ 4Elektronisches System

§ 5Gemeinsame Datenbank

§ 6Rechts- und Fachaufsicht über die zuständige Behörde

Abschnitt 3

Konto

§ 7Konto

§ 8Kommunikationssystem

§ 9Kontoeröffnung und -führung

Abschnitt 4

Registrierung von Anlagen

§ 10Grundsätze der Anlagenregistrierung

§ 11Antrag auf Registrierung

§ 12Prüfung des Antrags

§ 13Anlagenkennnummer

Abschnitt 5

Herkunftsnachweise

Unterabschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§ 14Ausstellung und Form eines Herkunftsnachweises

§ 15Antrag auf Ausstellung

§ 16Ausstellung eines Herkunftsnachweises für strombasiertes Gas oder strombasierte thermische Energie

§ 17Mindestangaben in Herkunftsnachweisen

§ 18Zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen

§ 19Anerkennung ausländischer Herkunftsnachweise

§ 20Übertragung

§ 21Verwendung, Entwertung und Erklärung des Verfalls

§ 22Löschung

Unterabschnitt 2

Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Gas

§ 23Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Gas

§ 24Unterscheidbarkeit

§ 25Zusätzliche Mindestangaben im Herkunftsnachweis für Gas

§ 26Zusätzliche Angaben im Herkunftsnachweis für Gas

§ 27Entwertung bei netzgebundenem Gasverbrauch

Unterabschnitt 3

Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte

§ 28Ausstellung und Inhalt von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte

§ 29Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für strombasierte thermische Energie

§ 30Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für gasbasierte thermische Energie

§ 31Unterscheidbarkeit

§ 32Zusätzliche Mindestangaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte

§ 33Zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte

§ 34Vermarktung thermischer Energie

§ 35Entwertung

Abschnitt 6

Verarbeitung von Daten

§ 36Datenschutz und Datensicherheit

§ 37Erforderlichkeit der Datenverarbeitung

§ 38Löschung von Daten

§ 39Überprüfung der gespeicherten Daten; Datenübermittlung

Abschnitt 7

Verordnungsermächtigung; Schlussvorschrift

§ 40Subdelegation an das Umweltbundesamt

§ 41Beleihung

§ 42Ordnungswidrigkeiten

§ 43Evaluierung

§ 44Inkrafttreten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.