§ 24 GWKHV — Unterscheidbarkeit
Das Umweltbundesamt stellt sicher, dass ein Herkunftsnachweis für Gas, der für kohlenstoffarmes Gas ausgestellt ist, klar zu unterscheiden ist von einem Herkunftsnachweis für Gas, der für Gas aus oder auf Basis von erneuerbarer Energie ausgestellt ist.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.