§ 13 GtDITZBundVDV — Einführungsveranstaltung

Vor dem Bachelorstudium erhalten die Anwärterinnen und Anwärter in einer ein- bis zweiwöchigen Einführungsveranstaltung des Informationstechnikzentrums Bund einen Überblick über die Aufgaben des Informationstechnikzentrums Bund, den Ablauf des Vorbereitungsdienstes sowie über ihre Rechtstellung als Beamtinnen und Beamte des Bundes.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.