§ 4 GtDITZBundVDV — Dienstvorgesetzte, Dienstvorgesetzter
Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Anwärterinnen und Anwärter ist die Leiterin oder der Leiter des Informationstechnikzentrums Bund. Dies gilt auch während des Bachelorstudiums.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.