§ 62 GKrimDVDV — Gliederung der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
Die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“ gliedert sich in
1.
Module und
2.
modulbegleitende Veranstaltungen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.