§ 62 GKrimDVDV — Gliederung der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung

Die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“ gliedert sich in

1.

Module und

2.

modulbegleitende Veranstaltungen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.