Inhaltsverzeichnis FahrlPrüfV

I. Abschnitt

Prüfungsausschüsse

§  1Errichtung

§  2Zusammensetzung

§  3Berufung der Mitglieder

§  4Ausgeschlossene Personen, Befangenheit

§  5Verschwiegenheit

§  6Örtliche Zuständigkeit

§  7Beschlussfähigkeit und Abstimmung

II. Abschnitt

Durchführung der Fahrlehrerprüfung

§  8Zulassung zur Fahrlehrerprüfung (§ 8 des Fahrlehrergesetzes)

§  9Prüfungstermine

§ 10Rücktritt

§ 11Ordnungsverstöße

§ 12Nichtöffentlichkeit

§ 13Gegenstand der Prüfungen und Lehrproben

§ 14Gliederung der Prüfungen und Lehrproben

§ 15Fahrpraktische Prüfung

§ 16Fachkundeprüfung

§ 17Lehrprobe im theoretischen Unterricht

§ 18Lehrprobe im fahrpraktischen Unterricht

§ 19Bewertung

§ 20Entscheidung über die Prüfungen und Lehrproben

§ 21Bekanntgabe der Entscheidung

§ 22Niederschrift

§ 23Nicht bestandene Prüfung

§ 24Wiederholungen der Prüfungen und Lehrproben

§ 25Erneute Fahrlehrerprüfung

§ 26Prüfungsunterlagen

III. Abschnitt

Ausnahmebestimmungen

§ 27Ausnahmen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.