§ 7 FahrlPrüfV — Beschlussfähigkeit und Abstimmung
(1) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die in § 2 jeweils genannten Mitglieder mitwirken.
(2) Die Entscheidungen ergehen mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vorsitzende Mitglied.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.