§ 69 AgrStatG — Einzelerhebungen
Die Weinstatistik umfasst folgende Einzelerhebungen:
1.
Rebflächenerhebung,
2.
Ernteerhebung,
3.
Erhebung der Erzeugung,
4.
Bestandserhebung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.