§ 58 AgrStatG — Einzelerhebungen

Die Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik umfasst folgende Einzelerhebungen:

1.

Erhebung der Schlachtungen,

2.

Erhebung der Schlachtgewichte.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.