§ 58 AgrStatG — Einzelerhebungen
Die Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik umfasst folgende Einzelerhebungen:
1.
Erhebung der Schlachtungen,
2.
Erhebung der Schlachtgewichte.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.