§ 65a AgrStatG — Einzelerhebungen
Die Fischerei- und Aquakulturstatistik umfasst folgende Einzelerhebungen:
1.
Hochsee- und Küstenfischereistatistik,
2.
Aquakulturstatistik.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.