§ 66 AgrStatG — Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten der Hochsee- und Küstenfischereistatistik sind die Fischereibetriebe, die Seefischmärkte, die Fischverwertungsgenossenschaften sowie die Betriebe von Fischhandel und Fischverarbeitung.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.