§ 44 AgrStatG — Allgemeine Vorschrift

Die Ernteerhebung umfasst:

1.

Ernte- und Betriebsberichterstattung,

2.

Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.