§ 44 AgrStatG — Allgemeine Vorschrift
Die Ernteerhebung umfasst:
1.
Ernte- und Betriebsberichterstattung,
2.
Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.