§ 31 AgrStatG — Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

(1) Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird allgemein durchgeführt.

(2) Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe sind:

1.

der Betriebssitz unter Angabe der Lagekoordinaten,

2.

die Rechtsform des Betriebes,

3.

die Waldfläche.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.