§ 82 AgrStatG — Erhebungseinheiten

Erhebungseinheiten sind Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten, in denen Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes hergestellt werden. Bei Sägewerken liegt die Erhebungsgrenze bei mindestens zehn Beschäftigten.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.