§ 88 AgrStatG — Erhebungseinheiten

Erhebungseinheiten der Düngemittelstatistik sind die Unternehmen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstmals in Verkehr bringen

1.

mineralische Düngemittel,

2.

Torf, Kultursubstrate und Blumenerden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.