§ 89 AgrStatG — Erhebungsart, Periodizität
Die Düngemittelstatistik wird allgemein durchgeführt, und zwar
1.
bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 1 vierteljährlich,
2.
bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 2 jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2023.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.