§ 12 VollstrVtrNLDAG
Solange eine mündliche Verhandlung nicht angeordnet ist, können auch zu Protokoll der Geschäftsstelle Anträge gestellt und Erklärungen abgegeben werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.