Anlage 8 ViehVerkV — (zu § 32 Absatz 1)Bestandsregister für Rinderhaltungen
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1199)
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Name:
Anschrift:
Registriernummer nach § 15 oder § 26 Absatz 2:
1234567a7b7c8a8b8c9
Lfd.
Nr.Ohrmarken-
nummerGeburts-
datumGeschlecht
m/wRasse nach RasseschlüsselOhrmarkennummer des MuttertieresZugangAbgangBemerkungen
DatumVorheriger Tierhalter, Name und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters oder Geburt im eigenen BetriebDatum
Name und Anschrift des Übernehmers oder Regis-
triernummer des Übernehmers oder Tod im eigenen Betrieb
Angaben im Fall der Überprüfung
Datum der Überprüfung:
Zuständige Behörde:
Unterschrift des Vertreters der zuständigen Behörde:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.