Anlage 8 ViehVerkV — (zu § 32 Absatz 1)Bestandsregister für Rinderhaltungen

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1199)

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Name:

Anschrift:

Registriernummer nach § 15 oder § 26 Absatz 2:

1234567a7b7c8a8b8c9

Lfd.

Nr.Ohrmarken-

nummerGeburts-

datumGeschlecht

m/wRasse nach RasseschlüsselOhrmarkennummer des MuttertieresZugangAbgangBemerkungen

DatumVorheriger Tierhalter, Name und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters oder Geburt im eigenen BetriebDatum

Name und Anschrift des Übernehmers oder Regis-

triernummer des Übernehmers oder Tod im eigenen Betrieb

Angaben im Fall der Überprüfung

Datum der Überprüfung:

Zuständige Behörde:

Unterschrift des Vertreters der zuständigen Behörde:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.