Anlage 10 ViehVerkV — (zu § 36 Absatz 1)Begleitpapier
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1202)
für Schafe □für Ziegen □
Angaben zum abgebenden Betrieb
Name:
Anschrift:
Registriernummer:
Angaben zum Bestimmungsbetrieb (Tierhalter/Schlachthof)
Name:
Anschrift:
oder Registriernummer:
bei Wanderschafherden:Bestimmungsort oder Ablichtung der Genehmigung nach § 10 Absatz 1
Angaben zu den zu verbringenden Tieren
Anzahl Schafe:Anzahl Ziegen:
Kennzeichen:
Angaben zum Transportmittel
Transportunternehmen:
Name:
Anschrift:
Registriernummer:
Transportmittel:
Kraftfahrzeugkennzeichen:
Ort, DatumUnterschrift des abgebenden Tierhalters
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.