Anlage 10 ViehVerkV — (zu § 36 Absatz 1)Begleitpapier

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1202)

für Schafe □für Ziegen □

Angaben zum abgebenden Betrieb

Name:

Anschrift:

Registriernummer:

Angaben zum Bestimmungsbetrieb (Tierhalter/Schlachthof)

Name:

Anschrift:

oder Registriernummer:

bei Wanderschafherden:Bestimmungsort oder Ablichtung der Genehmigung nach § 10 Absatz 1

Angaben zu den zu verbringenden Tieren

Anzahl Schafe:Anzahl Ziegen:

Kennzeichen:

Angaben zum Transportmittel

Transportunternehmen:

Name:

Anschrift:

Registriernummer:

Transportmittel:

Kraftfahrzeugkennzeichen:

Ort, DatumUnterschrift des abgebenden Tierhalters

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.