Anlage 3 ViehVerkV — (zu § 25 Absatz 1)Muster für Kontrollbücher

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1190)

A. Viehhandelskontrollbuch

AbgabeIdentifizierungÜbernehmer

123456

Ort und Datum

der Übernahmebisheriger Besitzer

a)

Name und

Anschrift

b)

Registriernummer

bei Transportunter-

nehmen

c)

Kfz-Kennzeichen des

Transportfahrzeugsbei Rindern Ohr-

markennummer;

bei Schweinen Stückzahl,

ungefähres Alter, Kenn-

zeichnung;

bei Schafen und

Ziegen Stückzahl, Kenn-

zeichnung;

bei Pferden Geschlecht,

Farbe, ungefähres

Alter, Abzeichen,

Markierungen;

bei Geflügel Stückzahl,

Rasse,

ungefähres AlterDatum der

AbgabeName und

Anschriftgegebenenfalls

Nummer der

Bescheinigung

B. Transportkontrollbuch

123456

a)

Ort und

Datum der

Übernahme

b)

Uhrzeit des

Verlade-

beginns

c)

Abfahrtszeit

d)

voraussicht-

liche Dauer

der Beförde-

rungName und Anschrift des

bisherigen Tierhaltersbei Rindern Ohr-

markennummer;

bei Schweinen Stückzahl,

ungefähres Alter, Kenn-

zeichnung;

bei Schafen und

Ziegen Stückzahl, Kenn-

zeichnung;

bei Pferden Geschlecht,

Farbe, ungefähres

Alter, Abzeichen,

Markierungen;

bei Geflügel Stück-

zahl, Rasse,

ungefähres AlterDatum und Zeit-

punkt der Über-

gabeFahrtziel

Name und

Anschrift des

Übernehmersgegebenenfalls

Nummer der

Bescheinigung

C. Desinfektionskontrollbuch

12345

Datum des

TransportsArt der beförderten TiereDatum der Reinigung

und DesinfektionOrt der Reinigung und

DesinfektionDesinfektionsmittel/

eingesetzte Konzen-

tration

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.