Anlage 3 TfPV — (zu § 17)Muster

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4015; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Prüfungsbescheinigung

Herr/Frau: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

hat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  die theoretische Prüfung zum Erwerb des Triebfahrzeug-

führerscheins

mit der Note . . . . . . (Dezimalnote) bestanden.

Die Prüfung ist nach der Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung vom 22. November 2013 (BGBl. I S. 4008) durchgeführt worden.

Ausstellungsort . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . .

Namen der Prüfer und, im Falle einer Prüfstelle, zusätzlich der Name der Stelle

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.