§ 86 StRSaarEG — Inkrafttreten

Mit dem Ablauf der Übergangszeit treten im Saarland in Kraft

1.

das Gesetz über Bergmannsprämien vom 20. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 927),

2.

die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Bergmannsprämien (BergPDV) vom 25. Juni 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 656) mit der Maßgabe, daß die Bergmannsprämie für jede volle Schicht gewährt wird, die nach Ablauf der Übergangszeit verfahren wird.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.