Anlage 2 SchwSalmoV — (zu § 4 Abs. 2)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2007, 325)
Bewertung der Ergebnisse
Salmonellenantikörperstatus
des Betriebes oder
der BetriebsabteilungKategoriepositive Befunde in der
Stichprobe im vom Hundert
Niedriger StatusI0 bis 20
Mittlerer StatusIImehr als 20 bis 40
Hoher StatusIIImehr als 40
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.