§ 5 SchwSalmoV — Impfungen

Bei einer Impfung gegen Salmonellen dürfen keine Impfstoffe angewendet werden, die geeignet sind, die Untersuchungen auf Antikörper nach § 2 Abs. 1 und 2 zu beeinträchtigen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.