§ 43 SchSiHafV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Schutz- und Sicherheitshafenverordnung vom 28. August 1987 (BAnz. S. 13 013, 13 541), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 22. Mai 2008 (BAnz. S. 2257) geändert worden ist, und die Hafenordnung Borkum vom 7. März 1991 (BAnz. S. 2713), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 1997 (BAnz. S. 9698) geändert worden ist, außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.