§ 4 QFUV — Gliederung der Umschulung

Die Umschulung gliedert sich in

1.

einen Umschulungslehrgang nach § 5 und

2.

eine betriebliche Umschulungsphase nach § 6.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.