§ 12 QFUV — Gliederung der Umschulungsprüfung
Die Umschulungsprüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:
1.
„Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“,
2.
„Fertigungsprüftechnik“.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.