§ 12 QFUV — Gliederung der Umschulungsprüfung

Die Umschulungsprüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:

1.

„Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“,

2.

„Fertigungsprüftechnik“.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.