§ 61 PKDBSa — Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Beitrags- und Erstattungsforderungen sowie für alle Kassenleistungen ist Köln.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.