§ 26 PKDBSa — Höhe und Laufzeit der Hinterbliebenenrente

Für Höhe und Laufzeit der Hinterbliebenenrente gelten § 19 und § 20 entsprechend.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.