§ 17 PKDBSa — Erhöhung laufender Renten durch Kapitaleinzahlung
Die laufenden Renten können jederzeit durch Einzahlung des notwendigen Deckungskapitals um einen unveränderlichen Jahresbetrag erhöht werden. Die Grundsätze für die Berechnung des Deckungskapitals setzt das Kuratorium nach Anhörung eines Sachverständigen fest. Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.