Anlage 5 OrthoptAPrV — (zu § 15)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1990, 571)

Urkunde

über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Orthoptistin oder Orthoptist

Frau/Herr *)

..................................................

geboren am in

..................................................

erhält auf Grund des Orthoptistengesetzes mit Wirkung vom heutigen

Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung

.....................................

zu führen.

Ort, Datum

............................................. (Siegel)

.............................................

(Unterschrift)

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*) Nichtzutreffendes streichen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.