Anlage 3 OrthoptAPrV — (zu § 4 Abs. 2 Nr. 1)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1990, 569)
..........................................
(Bezeichnung der Schule)
Bescheinigung
über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht
und an der praktischen Ausbildung
Name, Vorname
........................................................................
Geburtsdatum Geburtsort
........................................................................
hat in der Zeit vom bis
............................................
regelmäßig und mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen
Unterricht und der praktischen Ausbildung für Orthoptistinnen und
Orthoptisten teilgenommen.
Die Ausbildung ist - nicht - über die nach dem Orthoptistengesetz
zulässigen Fehlzeiten hinaus - um ......... Tage*) - unterbrochen
worden.
Ort, Datum
............................................. (Stempel)
.............................................
(Unterschrift(en) der Schulleitung)
--------------
*) Nichtzutreffendes streichen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.