Anlage 3 OrthoptAPrV — (zu § 4 Abs. 2 Nr. 1)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1990, 569)

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(Bezeichnung der Schule)

Bescheinigung

über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht

und an der praktischen Ausbildung

Name, Vorname

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Geburtsdatum Geburtsort

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hat in der Zeit vom bis

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regelmäßig und mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen

Unterricht und der praktischen Ausbildung für Orthoptistinnen und

Orthoptisten teilgenommen.

Die Ausbildung ist - nicht - über die nach dem Orthoptistengesetz

zulässigen Fehlzeiten hinaus - um ......... Tage*) - unterbrochen

worden.

Ort, Datum

............................................. (Stempel)

.............................................

(Unterschrift(en) der Schulleitung)

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*) Nichtzutreffendes streichen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.