Art 8 ORheinLotsOEV — Außerkrafttreten von Vorschriften

Es treten außer Kraft

das Hessische Regulativ, betreffend das Steuermannswesen auf der Großherzoglich Hessischen Rheinstrecke, vom 5. August 1882 (Hessisches Regierungsblatt S. 133),

die Bayerische Verordnung, betreffend die Steuermannsordnung für den Rhein innerhalb des Bayerischen Gebietes, vom 30. Dezember 1885 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1886 S. 1),

die Badische Ministerialverordnung, betreffend die Steuermannsordnung für den Rhein innerhalb des Großherzoglich Badischen Gebietes, vom 19. Dezember 1885 (Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 401)

mit allen dazu ergangenen Änderungen und Ergänzungen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.