§ 45 MntDBwVVDV — Rangpunktzahl der praktischen Ausbildung
Nach Beendigung der praktischen Ausbildung berechnet die Ausbildungsleitung für jede Anwärterin und jeden Anwärter die Rangpunktzahl der praktischen Ausbildung. Die Rangpunktzahl der praktischen Ausbildung ist das arithmetische Mittel der Bewertungen aller Ausbildungsstationen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.