§ 40 MntDBwVVDV — Zeugnis für den Abschlusslehrgang
Nach Beendigung des Abschlusslehrgangs stellt das Bildungszentrum der Bundeswehr jeder Anwärterin und jedem Anwärter ein Zeugnis aus. In dem Zeugnis für den Abschlusslehrgang werden die Rangpunkte der Klausuren und Leistungstests aufgeführt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.