§ 40 MntDBwVVDV — Zeugnis für den Abschlusslehrgang

Nach Beendigung des Abschlusslehrgangs stellt das Bildungszentrum der Bundeswehr jeder Anwärterin und jedem Anwärter ein Zeugnis aus. In dem Zeugnis für den Abschlusslehrgang werden die Rangpunkte der Klausuren und Leistungstests aufgeführt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.