§ 6 MISSAufstV — Module
Das Studium gliedert sich in
1.
die allgemeinen Module,
2.
das Modul der Vertiefungsrichtung und
3.
das Modul Masterarbeit.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.