§ 13 MISSAufstV — Prüfungsamt
Die Universität der Bundeswehr München richtet ein Prüfungsamt ein. Dieses ist zuständig für
1.
die Führung der Studien- und Prüfungsakten,
2.
die Organisation des Ablaufs der Prüfungen,
3.
die Ausstellung der Abschlusszeugnisse und
4.
die Durchführung von Widerspruchsverfahren.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.