§ 13 MISSAufstV — Prüfungsamt

Die Universität der Bundeswehr München richtet ein Prüfungsamt ein. Dieses ist zuständig für

1.

die Führung der Studien- und Prüfungsakten,

2.

die Organisation des Ablaufs der Prüfungen,

3.

die Ausstellung der Abschlusszeugnisse und

4.

die Durchführung von Widerspruchsverfahren.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.