Inhaltsübersicht MalerLackAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und

Gliederung der Berufsausbildung

§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§  2Dauer der Berufsausbildung

§  3Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan

§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§  5Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten

§  6Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Gesellenprüfung

§  7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

Unterabschnitt 1

Prüfung Teil 1

§  8Inhalt des Teiles 1

§  9Prüfungsbereich des Teiles 1

Unterabschnitt 2

Prüfung Teil 2

in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung

§ 10Inhalte des Teiles 2

§ 11Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 12Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags

§ 13Prüfungsbereich Durchführen von Fassaden-, Raum- und Objektgestaltungen

§ 14Prüfungsbereich Durchführen von Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen

§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 3

Prüfung Teil 2

in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik

§ 18Inhalt des Teiles 2

§ 19Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 20Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags

§ 21Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen sowie deren jeweiligen Bestandteilen

§ 22Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen

§ 23Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 24Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

§ 25Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 4

Prüfung Teil 2

in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege

§ 26Inhalt des Teiles 2

§ 27Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 28Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags

§ 29Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten

§ 30Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten

§ 31Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 32Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

§ 33Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 5

Prüfung Teil 2

in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz

§ 34Inhalt des Teiles 2

§ 35Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 36Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags

§ 37Prüfungsbereich Durchführen von Bautenschutzmaßnahmen

§ 38Prüfungsbereich Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen

§ 39Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 40Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

§ 41Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 6

Prüfung Teil 2

in der Fachrichtung

Ausbautechnik und Oberflächengestaltung

§ 42Inhalt des Teiles 2

§ 43Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 44Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags

§ 45Prüfungsbereich Ausführen von Ausbauarbeiten

§ 46Prüfungsbereich Ausführen von Dämmarbeiten

§ 47Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 48Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

§ 49Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3

Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 50Fortsetzung der Berufsausbildung

§ 51Inkrafttreten, Außerkrafttreten

AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.