§ 27 MalerLackAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Ausführen eines Kundenauftrags,

2.

Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten,

3.

Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten sowie

4.

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.