Inhaltsübersicht MADVDV

Abschnitt 1Allgemeines

§ 1Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst

§ 2Ziele und Inhalte der Ausbildung

§ 3Einstellungsvoraussetzungen

§ 4NachteilsausgleichAbschnitt 2Auswahlverfahren

§ 5Ziele des Auswahlverfahrens, allgemeine Vorschriften

§ 6Zulassung zum Auswahlverfahren

§ 7Teile des Auswahlverfahrens, Festlegungen zum Auswahlverfahren

§ 8Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

§ 9Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens

§ 10Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens

§ 11Auswahlkommission

§ 12Ergebnis des Auswahlverfahrens

§ 13Wiederholte Teilnahme am AuswahlverfahrenAbschnitt 3Ausbildung

§ 14Aufbau und Dauer der Ausbildung

§ 15Fachtheoretische Ausbildung

§ 16Einführungslehrgang

§ 17Inlandspraktikum

§ 18Auslandspraktikum

§ 19Berufspraktische Ausbildung

§ 20Vermittlung von Fremdsprachen

§ 21Abschlusslehrgang

§ 22ErholungsurlaubAbschnitt 4Prüfungen und Bewertungen

§ 23Bewertung der Leistungen

§ 24Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung

§ 25Bewertung während der berufspraktischen Ausbildung

§ 26Laufbahnprüfung

§ 27Prüferinnen und Prüfer für die schriftlichen Sprach- und Fachprüfungen

§ 28Prüfungskommission für die mündlichen Sprach- und Fachprüfungen

§ 29Sprachprüfung

§ 30Fachprüfung

§ 31Ermittlung der Abschlussnote

§ 32Verhinderung, Säumnis, Rücktritt, Verspätung

§ 33Störungen

§ 34Verstöße bei Prüfungen

§ 35Berufsbezeichnung

§ 36Prüfungszeugnis

§ 37Prüfungsakten, Einsichtnahme

§ 38Wiederholung von Prüfungen und AusbildungsteilenAbschnitt 5Schlussvorschriften

§ 39Übergangsvorschriften

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.