Anlage 3 LwAltschV
(... nicht darstellbarer Vordruck,
"Darstellung der Finanz- und Liquiditätslage per 31.12.2004"
Fundstelle: BGBl. I 2004, 2895)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.