Anlage 2 LwAltschV
(... nicht darstellbarer Vordruck,
"Investitionsübersicht gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 LwAltSchG"
Fundstelle: BGBl. I 2004, 2894)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.