§ 50 LAP-htVerwDV — Prüfungsfächer, Prüfungszeiten

Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:

Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik der Wasserstraßen:
 
Stunden

1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
 
1

2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
 
1

3.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
 
1

4.
Maschinenbaueinrichtungen und elektrotechnische Einrichtungen, Landfahrzeuge
 
1 1/4

5.
Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen
 
1 1/4

6.
Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung von Objekten des Maschinenwesens
 
1

 
 
 
-----

 
 
zusammen
6 1/2

Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung:
 
Stunden

1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
 
1

2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
 
1

3.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
 
1

4.
Elektrotechnische Anlagen
 
1 1/4

5.
Maschinentechnische und verfahrenstechnische Anlagen
 
1

6.
Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik
 
1 1/4

 
 
 
-----

 
 
zusammen
6 1/2

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.