§ 45 LAP-htVerwDV — Gliederung der Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden.

Ausbildungsplan

Fachrichtung: Bahnwesen

AusbildungsabschnittAusbildungsdauer (Wochen)AusbildungsstellenAusbildungsinhalte

 BM/ES

I444Eisenbahn-BundesamtAbteilung 1:

Personalangelegenheiten, Rechtsaufsicht, Verwaltungsverfahrensrecht, Betriebsgenehmigungen, Ordnungswidrigkeiten

948 Abteilung 2:

Technische Aufsicht und Bauaufsicht sowie Zulassung

-

im Ingenieurbau, Oberbau, Hochbau

-

von Sicherungs-, Telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen Planfeststellung

2142 Abteilung 3:

-

Technische Aufsicht und Zulassungen von Fahrzeugen und maschinen-, bzw. elektrotechnischen Anlagen

-

Technischer Arbeitsschutz, überwachungsbedürftige Anlagen

-

Aufsicht über den Bahnbetrieb, Ausnahmen und Genehmigungen

444 Abteilung 4:

Finanzierung von Infrastruktur

433 Sachbereich 1:

Planfeststellung

832 Sachbereich 2:

-

Technische Aufsicht und Bauaufsicht einschließlich Technischer Arbeitsschutz

-

Landeseisenbahnaufsicht

228 Sachbereich 3:

Technische Aufsicht und Bauaufsicht

454 Sachbereich 4:

Aufsicht über den Eisenbahnbetrieb

222 Sachbereich 5:

Finanzierung (Verwendungsprüfung)

-14 Sachgebiete 224 und 226:

Zulassung von Sicherungsanlagen

II444Bahnunternehmen oder Unternehmen der BahnindustrieFahrdienstleiterausbildung

444 Triebfahrzeugführerausbildung

10 1)210 2) Technik, Bau und Instandhaltung von Anlagen

191 Technik und Instandhaltung von Fahrzeugen

222 Zusammenwirken der Bereiche: Betrieb, Fahrzeuge, Anlagen und Controlling

III111Bundesministerium für Verkehr und digitale InfrastrukturAufbau und Aufgaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

111Regierungspräsident/ BezirksregierungPlanfeststellung, insbesondere Anhörungsverfahren

1--Deutsches Institut für BahntechnikZulassungen nach dem Bauproduktengesetz und Vorbereitungen europäischer Zulassungen

31 3)-Stadtbauverwaltung einschließlich UmweltamtAufgaben und Arbeitsweise

3--Straßenbau- und StraßenverkehrsverwaltungAufgaben und Arbeitsweise

--2Regulierungsbehörde für Telekommunikation und PostAufgaben und Arbeitsweise

-11EnergieversorgungsunternehmenAufgaben und Arbeitsweise

-1-Kraftfahrt-BundesamtAufgaben und Arbeitsweise

-12Luftfahrt-BundesamtAufgaben und Arbeitsweise

 666 Häusliche Prüfungsarbeit

 171717 Lehrgänge

 ca. 12ca. 12ca.12 Erholungsurlaub

 10410410424 Monate 

1)

Davon 8 Wochen Baustellenbereich.

2)

Davon 4 Wochen Baustellenbereich.

3)

Nur Umweltamt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.